Jugendsozialarbeit an Schulen
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe, die sozial benachteiligten jungen Menschen eine professionelle sozialpädagogische Unterstützung anbietet und damit einen großen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit darstellt. Seit dem Jahr 2002 ist eine entsprechende Förderung durch den Freistaat Bayern möglich. Bislang jedoch ist Voraussetzung für eine Förderung, dass mindestens 20 Prozent der Kinder an der jeweiligen Schule einen Migrationshintergrund haben.
Da dieses Kriterium fachlich und mit allen Erfahrungswerten aus der Praxis nicht zu begründen ist, haben die Mitglieder des Freisinger Jugendhilfeausschusses auf Initiative und unter der Federführung von FSM-Kreisrat Samuel Fosso bereits im Januar 2016 in einer entsprechenden Petition die Staatsregierung dazu aufgefordert, die Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen dahingehend zu ändern, dass nunmehr keine Quote an Schulkindern mit Migrationshintergrund Förderbedingung ist.
Als sehr erfreulich werte ich den überparteilichen Konsens im Fachausschuss.
"Als sehr erfreulich werte ich den überparteilichen Konsens im Fachausschuss, sowohl im Kreistag als auch im Landtag, denn eine einstimmige Zustimmung wie diese ist nicht selbstverständlich", teilte Samuel Fosso im Namen aller Unterzeichner mit.
Wegfall der Einschränkungen für JaS an Grund- und Realschulen
Der Sozialausschuss des Landtags hatte sich schon 2016 mit diesem Anliegen befasst und erteilte der Petition eine Würdigung. Es erfolgte eine Empfehlung an die Staatsregierung, den Sachverhalt erneut zu prüfen – mit Erfolg.
"Das Sozialministerium hat jetzt zwei Jahre später meinen Vorschlag zur Aufhebung der vorausgesetzten Migrantenquote für eine staatliche Förderung angenommen und die Richtlinie geändert", so Fosso. "Ich bin hochzufrieden, diese Herzensangelegenheit durchgesetzt zu haben."
Künftig soll – so eine kürzlich erfolgte Verlautbarung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales – der Einsatz von JaS an Grundschulen förderfähig sein, soweit der Bedarf entsprechend der allgemeinen Jugendhilfekriterien fachlich nachgewiesen wird. Damit soll die Voraussetzung entfallen, dass an der Grundschule ein Migrantenanteil von mindestens 20 Prozent vorliegen muss. Ferner soll künftig der JaS-Einsatz an Realschulen ermöglicht werden, wenn ein entsprechender Bedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde; bislang musste es sich um Brennpunktschulen mit einem erhöhtem Jugendhilfebedarf handeln.
Von dieser Weiterentwicklung können alle bayerischen Schulen profitieren. "Das ist sehr erfreulich, denn eine Investition in die Bildung bedeutet die beste Investition in die Zukunft aller", so Fosso.